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Bitte ein Rumpelstilzchen für die Cloud!

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Cloud-Rumpelstielzchen

– Stroh zu Gold spinnen: EU-weit geltende Cloud-Verträge –

Ein Thema vieler Märchen ist, schier unlösbare Aufgaben zu bewältigen. Im „Rumpelstilzchen“ beispielsweise soll die schöne Müllerstochter Stroh zu Gold spinnen, was sie ohne Hilfe eines „kleinen Männleins“ nicht geschafft hätte. Später geht es dann darum, den Namen des Goldspinnerhelfers zu erraten – wieder eine kaum zu bewältigende Aufgabe. Aber weil es ein Märchen ist, gibt es, wie wir alle wissen, letztendlich doch eine Lösung. Im wahren (IT-)Leben geht es leider nicht so märchenhaft zu, sprich, es gibt Aufgaben, die sind und bleiben unlösbar. So „deckt Paragraf 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) das Thema Auftragsdatenverarbeitung ab […]. Werden aber über die Cloud persönliche Daten verarbeitet, verpflichtet das Gesetz den Auftraggeber dazu, ‚sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen und das Ergebnis zu dokumentieren‘.“ Diese Forderung gleicht der, Stroh zu Gold zu spinnen, denn: „Wie soll beispielsweise ein Mittelständler, der Cloud-Dienste einer Firma wie Microsoft wahrnimmt, das Rechenzentrum von Microsoft auf Datenschutz überprüfen?“ – Dazu bräuchte es ein Cloud-Rumpelstilzchen, das aber leider nicht in Sicht ist. Im „Computerwoche“-Bericht „Der lange Weg zum EU-weiten Cloud-Recht“ lesen Sie, wie ohne märchenhafte Hilfe künftig 28 verschiedene Gesetzeswerke im Hinblick auf die Cloud harmonisiert werden sollen

– Europa-Cloud statt Datenprotektionismus –

Dass angesichts der Größe der Aufgabe die Mühlen hier langsam mahlen, ist nachvollziehbar. So müssen wir uns gedulden und erst einmal abwarten, welche Ergebnisse die Studie der Internationalen Kanzlei DLA Piper bringt, „die die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Cloud Computing in den einzelnen Ländern vergleichen soll. Zudem soll sie die Problematik exemplarisch in acht europäischen Ländern und in den USA analysieren. Die Studie soll laut Plan im August vorliegen.“ August?! Schade, dass es das Rumpelstilzchen vor Wut zerrissen hat, als die Königstochter seinen richtigen Namen nannte. Denn wir könnten es jetzt gut brauchen, um den Weg zum europaweiten Cloud-Recht etwas abzukürzen ;-) Schließlich gilt es, das durch den NSA-Skandal erschütterte Cloud-Vertrauen schnellstmöglich wiederherzustellen. Dass hier ein „strikter Datenprotektionismus […] jetzt sowohl politisch als auch ökonomisch die falsche europäische Strategie [wäre]“, das meint auch Helmut Fallmann, Mitglied des Vorstandes der Fabasoft AG, der für seine klaren Worte pro europäische Cloud und contra US-amerikanische Wolkenlösungen bekannt ist. Sein Credo heißt: „Europa [muss] sowohl infrastrukturell als auch juristisch geeignete Maßnahmen treffen, um das Kundenvertrauen in Internetdienste im Allgemeinen und die Datenhaltung in Cloud-Lokationen im Besonderen wiederherzustellen.“ Mehr dazu lesen Sie im „IT-Mittelstand“-Interview mit ihm zum Thema „Chancen einer Cloud für Europa“

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